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Antrag angenommen: Die Zahl der Ausbildungsplätze für Inspektorenanwärter*innen, Verwaltungs- sowie Fachangestellte in der Stadtverwaltung wird um ungefähr 1/3 angehoben, mit dem Ziel, zumindest so viele Übernahmen aus der Ausbildung vorzunehmen, wie andererseits Beschäftigte der Verwaltung in den Ruhestand gehen.

Die Verwaltung soll in eigener Zuständigkeit prüfen, in welchen Fachbereichen es möglich ist, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Wünschenswert ist es, hierbei den Anteil an Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu stärken. 

 

Lt. Ratsvorlage 2018/479-1 – meine Anfrage vom 30.11.2018 zum Stand der Ausbildungsplätze und der in die Verwaltung davon übernommenen Personen – haben seit 2015 die von der Stadt Langenhagen zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze für Inspektorenanwärter*innen, Verwaltungs- sowie Fachangestellte kontinuierlich abgenommen. Unter Berücksichtigung, dass davon nur ein kleiner Teil übernommen werden konnte, aus welchen Gründen auch immer, wird deutlich, dass ohne eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsplätze sowie einer ebenfalls deutlich höheren Anzahl an Übernommenen erhebliche Lücken bei den Serviceleistungen der Stadt für ihre Bürger*innen auftreten. Der demografische Wandel betrifft alle Kommunen Deutschlands, macht auch vor der Stadtverwaltung Langenhagen nicht halt und führt, falls nicht ausreichend Neubesetzungen erfolgen, neben dem schon erwähnten Serviceabbau zu noch mehr Arbeitsverdichtung, dadurch zu erhöhten Krankenständen und zu Unzufriedenheit und in Folge auch zu verstärkter Wechselbereitschaft bei den Beschäftigten. Eine zentrale Aufgabe der Personalpolitik ist es, für eine möglichst ausgewogene Altersstruktur in der Mitarbeiter*innenschaft zu sorgen. Ziel muss eine ausgewogene, demografische Mischung einerseits junger und andererseits langjährig erfahrener Mitarbeiter*innen in der Belegschaft sein.

Die Betreuung von Auszubildenden kostet für ihre jeweiligen Ausbilder*innen erhebliche Zeit, die ihnen für die „normale“ Arbeit zwangsläufig fehlen wird. Daher soll die Verwaltung in eigener Zuständigkeit prüfen, in welchen Fachbereichen es trotzdem möglich ist, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Integration in die Gesellschaft. Eine abgeschlossene schulische und berufliche Ausbildung ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstieg in das Erwerbsleben. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben auf dem Ausbildungsmarkt besonders mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Im besten Fall ist auch hier eine Verbindung mit der Verabschiedung der Resolution zur Agenda 2030 zu finden, indem wir diese Menschen mit Verwaltungserfahrung versehen.