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Start März 2010 März 2010 Leserinnenbrief zu „Könnten Windparks eine Riesenchance bieten?“ in „Der Helgoländer“

Leserinnenbrief zu „Könnten Windparks eine Riesenchance bieten?“ in „Der Helgoländer“

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Heute hatte ich endlich mal die Muße, den März-Helgoländer in Ruhe zu lesen  und dann hielt mich nichts mehr einen Leserinnenbrief zu schreiben, den ich hier dokumentieren möchte:

Leserinnenbrief zu „Könnten Windparks eine Riesenchance bieten?“ in „Der Helgoländer“, Seite 4, März 2010:

In dem Gespräch mit Bürgermeister Botter fällt die Aussage, dass „auf Helgoland produzierter Strom nicht ins europäische Stromnetz eingespeist werden darf.“ Diese Aussage ist rechtlich nicht haltbar.

Große Netzbetreiber versuchen alles, um Strom aus Erneuerbaren Energien nicht einspeisen zu müssen. Sie wollen stattdessen lieber ihre umweltschädlichen Atom- und Kohlekraftwerke ausnutzen, das ist bundesweit bekannt. Gerade deshalb gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das den Erneuerbaren Energien eindeutig den Vorrang einräumt.

Ich begrüße ausdrücklich die Idee, mit Windenergie sowie mit weiteren alternativen Energieträgern wie beispielsweise Photovoltaik  den Anteil an Erneuerbaren Energien weiter zu steigern – auch auf und um Helgoland.  Es ist aber für die Gemeinde Helgoland wenig hilfreich, die Argumentation der Energiemultis zu übernehmen und so auf das durch das EEG verbriefte Recht zu verzichten, den alternativ erzeugten Strom in das allgemeine Stromnetz einzuspeisen und sich entsprechend EEG vergüten zu lassen. Geld, das die Gemeinde gut gebrauchen kann.

Helgoland gehört lt. Raumordnungsplan zur „ deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone“ und fällt damit unter die Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Das Gesetz regelt die vorrangige Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Nach § 8 EEG sind „Netzbetreiber „verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen.“ Nach  § 9 EEG sind zudem Netzbetreiber auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas sicherzustellen.

Letztlich kann das EEG auch nicht durch einen privatrechtlichen Vertrag ausgehebelt werden. Dazu führt § 4 EEG unmissverständlich aus: "Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.“

Felicitas Weck, Kandidatin für das Amt der Bürgermeisterin auf Helgoland bei der BürgermeisterInnenwahl im September 2010

Nachtrag vom 23.3.: Leider habe ich auf meine Mail an die Redaktion des Helgoländers die Rückmeldung erhalten, dass die Redakteurin bis zum 7. April in Urlaub ist. So wird es wohl nix mit einer Veröffentlichung im April. Schade, aber auch Redakteurinnen haben schließlich ihren Urlaub wohlverdient.

Aktualisiert ( Dienstag, den 23. März 2010 um 16:50 Uhr )  

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WATERKANT: Helgoland im Wandel

Titelblatt WATERKANTFelicitas Weck
"Helgoland im Wandel"
Waterkant 25. Jahrgang
I/2010



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