Gestern Abend hat Bürgermeister Botter in seiner Begrüßungsrede zur 1. März-Feier in der Nordseehalle verkündet, dass die Gespräche mit dem Bund über die Grundstücke im Südhafen einen positiven Verlauf nähmen. Zweifelsohne ist der Grundstückserwerb am Südhafen für Helgolands weitere wirtschaftliche Entwicklung unbedingt notwendig. Allerdings weiß auch jedeR, dass dieses Gelände mit Munition, Altöl und weiteren gefährlichen Rückständen belastet ist. In vergleichbaren Fällen wird zwischen Bund und Kommunen wie folgt vorgegangen: Ein unabhängiger Gutachter schätzt den Sanierungsbedarf und verrechnet ihn mit dem Grundstückswert als unbelastete Fläche. Daraus ergibt sich dann ein reeller Kaufpreis. Bei vielen Altlasten führte das dazu, dass die Kommunen die belasteten, aber von ihnen benötigten Flächen praktisch für einen symbolischen Betrag von einem Euro erhielten.
Hier als Beispiel ein Beschluss des Landes Hessen zum Verkauf eines Grundstückes mit Altlasten an den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/6/04346.pdf
Erinnert sei daran, dass nach dem Bundesbodenschutzgesetz der Besitzer einer belasteten Fläche – der sogenannte Zustandsstörer – für die Sanierung dieser Fläche zuständig ist. Diese Pflichten gehen bei der Grundstücksveräußerung auf den Käufer über, sofern dieser nicht ausdrücklich mit einer Haftungsausschlussklausel im Kaufvertrag anderes vereinbart hat. Es darf daher hier nicht dazu kommen, dass die Gemeinde für teures Geld eine unsanierte Altlast erwirbt und damit zusätzlich millionenschwere Folgemaßnahmen auf die Insel zukommen.
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