Antrag nicht angenommen: Die öffentlichen Sitzungen des Rates werden ab sofort aufgezeichnet und in den Vorraum vor dem Ratssaal übertragen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Übertragung per Livestream auf der Website der Stadt Langenhagen zügig vorzubereiten. Die sukzessive Ausweitung der Übertragungen auch auf die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates ist ausdrücklich erwünscht.

Dazu wird die Hauptsatzung wie folgt ergänzt:

Film- und Tonaufnahmen

(1) Im öffentlichen Teil (im Sinne des § 64 NKomVG) einer Sitzung sind Film- und Tonaufnahmen ohne eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung mittels Telemedien sowie ihre Übertragung und Speicherung zulässig. Der Ratsvorsitzende kann die Übertragungen untersagen, ab- und unterbrechen. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

(2) Die Einwohnerfragestunde ist von der Übertragung ausgenommen.

(3) Personenbezogene Daten im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), auch von nicht anwesenden Personen, die Inhalt der Ratssitzung sind oder in deren Ablauf genannt werden, sind ohne Einwilligung des Betroffenen in der Übertragung zu anonymisieren.

(4) Die Übertragungen dürfen nur für die Dauer der Legislaturperiode gespeichert werden. Personenbezogene Daten im Sinne des NDSG der Personen, die ihre Einwilligung widerrufen, sind aus den gespeicherten Übertragungen zu löschen.

Begründung:

Die Ratssitzung Anfang Februar machte deutlich, dass der Zuschauerbereich leider viel zu klein ist. Daher ist es notwendig, mittels Einsatz neuer Technik dafür zu sorgen, dass anwesende Zuschauer*innen auch dann der Ratssitzung folgen können, wenn alle Stühle im Zuschauerraum besetzt sind und weitere Personen aus Brandschutzgründen im Ratssaal selbst nicht mehr zulässig sind. Die Sitzungen sind daher per Videotechnik aufzuzeichnen und in den Vorraum zu übertragen. Die Anschaffung dieser Technik soll gleichzeitig dazu genutzt werden, die Ratssitzungen und sukzessive auch die der Fachausschüsse per Livestream über den Internetauftritt der Stadt Langenhagen interessierten Bürger*innen zur Verfügung zu stellen. Eine moderne Verwaltung und ein demokratischer Rat muss auch dieses Medium nutzen, um Bürger*innen zu informieren und Abläufe in der Verwaltung transparenter zu gestalten.

Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2016 einige Änderung der NKomVG beschlossen. U.A. den § 64 „Öffentlichkeit der Sitzungen“. Nun ist rechtssicher geklärt, dass Übertragungen von Bild- und Tonaufnahmen möglich sind und nicht durch die Erklärungen einzelner Ratsmitglieder insgesamt verhindert werden können, unter der Voraussetzung, dass dieses entsprechend in der Hauptsatzung verankert ist.

Viele Städte in und außerhalb von Niedersachsen nutzen diese Technik der verbesserten Transparenz der Ratssitzungen bereits. Recherchen haben ergeben, dass beispielsweise die Stadt Bonn dazu 4000 Euro in die Ausstattung investiert hat. Jährlich kommen rund 1000 Euro Personalkosten dazu. Es handelt sich also insgesamt um sehr überschaubare Kosten, die aus dem laufenden Budget bezahlt werden können.