Die Resolution wurde angenommen: Der Rat der Stadt Langenhagen begrüßt die Zielsetzung im Koalitionsvertrag der Niedersächsischen Landesregierung, „die schulische Inklusion entsprechend den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention fortzuführen und im Sinne des individuellen Kindeswohls zum Erfolg zu führen“. Insbesondere die Entfristung der 2017 bereitgestellten Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings sind die lediglich 150 zusätzlichen Stellen, die die Landesregierung für ganz Niedersachsen zur Unterstützung der Arbeit der Lehrkräfte in den inklusiven Schulen zur Verfügung stellen will, bei Weitem nicht ausreichend. Sie werden an der Gesamtsituation kaum etwas ändern, dass nach wie vor diese pädagogischen Fachkräfte mehrere Schulen gleichzeitig betreuen müssen. Eine ausreichende inklusive Betreuung in den Regelschulen ist damit nicht gegeben.

Für den Rat der Stadt Langenhagen ist es zudem kontraproduktiv, durch die Verlängerung von Laufzeiten für Förderschulen die Umsetzung der inklusiven Schule zu verzögern. Statt Doppelstrukturen, die Personal und finanzielle Mittel binden, ist die konsequente Umsetzung der Inklusion an den Regelschulen personell, materiell und sächlich sicherzustellen.

Der Rat der Stadt Langenhagen fordert daher, dass alle niedersächsischen Regelschulen ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, um dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention für eine schulische Inklusion, die diesen Namen auch verdient, in der Praxis umsetzen zu können. Dafür benötigen die Regelschulen deutlich mehr Förderlehrkräfte und Förderstunden.

Im Interesse der betroffenen Kinder und Eltern ist zudem eine deutliche Verringerung der Klassenstärken unabdingbar, um allen Schülerinnen und Schülern einen Unterricht anzubieten, mit der ihre schulische und soziale Entwicklung ausreichend gefördert werden kann.

Das Konzept der Inklusion hat sich international durchgesetzt. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde mittlerweile von 147 Staaten ratifiziert. Für die Bundesrepublik ist sie seit 2008 rechtsverbindlich. Der Wortlaut der Konvention ist dabei unmissverständlich: Menschen dürfen "nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden". Sie haben vielmehr Anspruch auf Zugang zu einem inklusiven Schul- und Bildungssystem. Die gravierenden Nachteile, welche die Aussonderung der Kinder aus den Regelschulen mit sich bringt, sind gut belegt: Über zwei Drittel beenden die Förderschule ohne berufsqualifizierenden Abschluss. 

Ein Vergleich mit Norwegen, Italien oder den USA macht deutlich, dass gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Förderbedarf gut funktionieren kann. Auch in Deutschland setzen einzelne Schulen den gemeinsamen Unterricht erfolgreich um und beweisen täglich, dass Inklusion keine Utopie ist. 

Auf der Sitzung des Rates der Stadt Langenhagen am 12.3. hat sich der Rat mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Pestalozzischule als Förderschule „Lernen“ über das Schuljahr 2021/22 hinaus ausgesprochen. Einig waren sich die meisten Ratsmitglieder, dass die derzeitige Ausstattung der Langenhagener Regelschulen für eine erfolgreiche Inklusion bei weitem nicht ausreichend ist und hier dringend nachgebessert werden muss.