Beschlussvorschlag:

a) In den Bebauungsplänen wird festgelegt, dass umgehend alle Neubauten so auszurichten sind, dass eine Photovoltaikanlage sinnvoll ist. Die Bestückung von neuen Gebäuden mit Photovoltaik wird durch die Festlegung im B-Plan verpflichtend.

 

b) Die Stadt wirkt auf die EL und die KSG ein, ab sofort Photovoltaikanlagen auch auf Mehrfamilienhäusern im Bestand sowie bei Neubauten zu errichten und den eingespeisten Solarstrom zur Senkung der Nebenkosten für die Mieter*innen zu nutzen („Mieterstrom“).  

 

c) Bis 2025 wird in allen öffentlichen Gebäuden ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen.

 

d) In einer Überarbeitung der B-Pläne sowie in neuen B-Plänen wird festgelegt, dass in privaten und gewerblichen Gebäuden bis 2030 ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt sowie eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen wird.

 

e) In den B-Plänen wird festgelegt, dass ab sofort in gewerblichen und privaten Gebäuden keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

 

f) Die Umwandlung von Grünflächen in Schotterflächen bzw. die Erstellung neuer Schottergärten wird per Satzung verboten. Die Flächenentsiegelung in der Stadt Langenhagen ist zu fördern.

 


Erläuterung:

Begründung zu a): Auf diese Weise wird erreicht, dass bei der Wärmeversorgung der Gebäude mit Photovoltaik kein Ausstoß des klimaschädlichen CO2 an die Atmosphäre erfolgt und sogar noch überschüssiger Solarstrom in das Versorgungsnetz eingespeist werden kann.

 

Begründung zu b): Dieses Modell des sog. Mieterstromes gibt es schon in anderen Bundesländern file:///C:/Users/User/AppData/Local/Temp/Awh_20170725-Gesetz-Foerderung-Mieterstrom.pdf

Die Maßnahme trägt zum Klimaschutz bei und ist zugleich sozial ausgerichtet.

Die Entwicklungsgesellschaft Langenhagen ist mit den neueren Planungen auf dem richtigen Weg, aber auch hier sollte zusätzlich das Modell „Mieterstrom“ zum Einsatz kommen.

 

Begründung zu c): Die Stadt Langenhagen kann hier selbstbestimmt tätig werden und zudem ein Vorbild auch für private Hauseigentümer*innen sein.

 

Begründung zu d):  Um die Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens zu erreichen, muss im gewerblichen und im privaten Bereich schnellstmöglich auf den Einsatz fossiler Energieträger und den damit verbundenen CO2-Aussstoß verzichtet werden.

 

Begründung zu e): Die Verfeuerung von Erdöl führt zu einer verstärkten CO2- Emission sowie zu Zusatzbelastungen durch Stickoxide und Schwefeloxide.

 

Begründung zu f): Schotterflächen zerstören Innenstadtgrün und die zugehörige Flora und Fauna